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September 2009 | Christsein und politische Verantwortung
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Gewaltenteilung? - Ja bitte!

 

Wussten Sie schon, dass die im September stattfindenden Bundestagswahlen rechtswidrig ausgeführt werden? - Laut Urteil des Bundesverfassungsgerichtes verstößt nämlich das derzeitige Verfahren, das das Wahlergebnis in eine Sitzverteilung im Bundestag umwandelt, gegen das Prinzip der Gleichwertigkeit von Wählerstimmen. Nach der Verteilung der allermeisten Plätze im Hohen Hause werden nämlich die übrig gebliebenen Zweitstimmen zwischen den 16 Landeslisten der Parteien in einem komplizierten Verfahren verrechnet und verschoben, um die letzten 3 bis 4 Bundestagsmandate zu verteilen. Diese „Reststimmen" sind dadurch deutlich mehr wert als die anderen, und mit schöner Regelmäßigkeit kommen sie aus den kleinen Bundesländern, denn sie haben weniger Mandate zu verteilen, dadurch können ihre Wahlergebnisse nur schlecht repräsentiert werden, also bleiben bei ihnen mehr Stimmen übrig. Rechnet man das wieder auf das einzelne Wählervotum zurück, kann eine aus dem kleinen Saarland kommende Zweitstimme mehr wert sein als eine aus dem großen Bayern, und das ist schlichtweg verfassungswidrig.

 

titelthema_07Dieser Umstand ist seit mehr als drei Jahren bekannt, aber der Bundestag unternahm so gut wie nichts. Denn das Bundesverfassungsgericht hat bei einer Neuregelung auch die Streichung der Überhangmandate eingefordert, bei denen es um zusätzliche, außerplanmäßige Plätze im Bundestag geht, die ebenfalls ergebnisverzerrend wirken können. Davon gab es in den vergangenen Jahren reichlich, und welcher Abgeordnete schafft schon gern seinen eigenen Arbeitsplatz ab?*

 

Sollte es aber bei der Wahl im September Spitz auf Knopf kommen, wird möglicherweise wegen dieser legislativen Saumseligkeit die Judikative, also Karlsruhe, das Wahlergebnis interpretieren müssen. Eigentlich ein unsäglicher Zustand, aber ein Paradebeispiel zur Gewaltenteilung: Das Versagen einer der drei Instanzen Legislative (Gesetzgebung), Exekutive (Vollziehung) und Judikative (Rechtsprechung) ruft sofort mindestens eine der anderen als Korrektiv auf den Plan, so wie es sich Locke (1690) und Montesquieu (1748) in ihrem System von „checks and balances" gedacht haben.

 

Gefahr droht der Gewaltenteilung, die bei uns übrigens laut Verfassung unabschaffbar ist, viel mehr durch die von den Parteien emsig vorangetriebene Verquickung von Legislative und Exekutive. Das Parlament degradiert sich durch den (angeblich nicht vorhandenen) Fraktionszwang zum Mehrheitsbeschaffer der Regierung, nur noch die nicht an der Regierung beteiligten Volksvertreter tun dann aus der Opposition heraus das, wozu eigentlich alle MdB verpflichtet sind, nämlich die Exekutive zu kontrollieren. Die bedeutendsten Gesetze der vergangenen Jahre sind in Kabinett und Koalitionsausschuss ersonnen und anschließend durch den Bundestag praktisch durchgepeitscht worden. Das kürzlich verabschiedete sogenannte Bankenrettungspaket stellt den (vorläufigen?) Höhepunkt dieser Entwicklung dar. Es entzieht dem Parlament das wichtigste Instrument, nämlich die Kontrolle über den Staatshaushalt: Hunderte von Milliarden an Steuergeldern können ab sofort ohne Mitsprache des Bundestags ausgegeben werden. Dabei sollte gerade er die Interessen der Bevölkerung vertreten, die ja die Zeche zu zahlen hat. Kann man intensiver an seiner Selbstentmündigung arbeiten, und soll man neuerdings die Diäten als Schmerzensgeld für den Bedeutungsverlust verstehen?

 

titelthema_06Hier muss eine viel schärfere Trennung von Legislative und Exekutive erfolgen, wie sie in anderen Ländern seit langem üblich ist. So musste Hillary Clinton nach ihrer Ernennung zum Secretary of State (US-Außenministerin) ihren Senatsposten räumen, denn ein Mitglied der Regierung darf in den USA nicht in der Gesetzgebung tätig sein oder ein Amt in der Justiz ausüben. Für Deutschland ist diese Regelung nicht nur bundespolitisch unbedingt übernehmenswert. Vielleicht bekommen wir dann endlich mehr als nur doppelt kassierende Teilzeitminister und -abgeordnete.

 

Kurze Zeit nach seiner jahrzehntelangen Politikertätigkeit beklagte der geradlinige, gewiss weder habgierige noch machtversessene Ex-Finanzminister Hans Apel, dass der Staat immer mehr zur Beute der Parteien würde. Es ist schade, dass er in seiner aktiven Zeit und auch danach nur wenig dazu tat, diesem Missstand abzuhelfen. Neben dem ungenierten Griff in die Staatskassen durch Wahlkampfentschädigungen und parteinahe Stiftungen werden noch ganz andere Institutionen zu Opfern. Jede Intendantenbesetzung eines öffentlich-rechtlichen Senders ist mittlerweile ein Stück aus dem politischen Intrigantenstadel, zur Zeit aktuell beim ZDF zu bestaunen. Die Vorstände und Aufsichtsräte der jüngst an die Wand gefahrenen Landesbanken sowie KfW und IKB waren streng nach Parteiproporz mit Politikern gespickt, die weniger hinsichtlich ihres Sachverstandes ausgewählt wurden als vielmehr der Pfründenwirtschaft zu dienen hatten, denn speziell bei den Aufsichtsräten fließt ein Großteil des Geldes zurück in die Parteikassen. - Die lukrativen Vorstandsposten dienen übrigens eher der Wiederaufarbeitung oder Entsorgung abgebrannter oder verdienter Parteifreunde.

 

Die Parteivergabe solcher Posten kann zusammen mit der Verheißung eines Rundum-Sorglos-Pakets als Abgeordneter aus jedem Listenkandidaten einen gefügigen Parteisoldaten machen, der dann statt für sein Volk für seine Partei(karriere) arbeitet. Diese possierlichen Schachereien wiederholen sich übrigens landauf landab, sei es beim Abwasserzweckverband Vordertupfingen oder bei der Verkehrs- und Aktiengesellschaft Hintertupfingen. Das Recht, solche Sahnestücke verteilen zu dürfen, oft genug ohne Ansehen der Qualifikation, muss den Hinterzimmern der Parteien entrissen und den zuständigen Gremien zurückgegeben werden. Den Einwand, dass es doch ein und dieselben Personen seien, kann man nicht gelten lassen, denn das eine Mal sind sie fernab der Öffentlichkeit als Parteimitglieder tätig, das andere Mal als den Wählern verantwortliche Abgeordnete. Mir stellt sich oft die Frage, warum wir dies mit uns machen lassen, aber auf kommunaler und langsam auch auf Landesebene findet ein allmähliches Umdenken statt.

 

titelthema_05Der Würgegriff der Parteien kann außerdem durch die Stärkung des einzelnen Abgeordneten gelockert werden, indem die Zahl der Politiker, die über die Landeslisten einziehen, massiv reduziert wird, und - falls es noch Landeslisten geben sollte - die Wähler auf die Anordnung in diesen Listen Einfluss nehmen können. Der Abgeordnete weiß dann viel besser, wem er für den Einzug ins Parlament Dank schuldet. Die aberwitzigen, auf Hamsterung angelegten Versorgungsansprüche samt Quasi-Verbeamtung, was den Abgeordneten noch mehr in die Abhängigkeit von der Partei treibt, sollte durch eine angemessene, attraktive Bezahlung (50 Prozent mehr sind da bestimmt nicht zuviel) während der Mandatszeit ersetzt werden, mit der Verpflichtung zur Einbindung in die staatlichen Sozialsysteme und einer Abfindungszahlung nach Mandatsende, wie sie sonst im Berufsleben üblich ist. Wie sind außerdem über 600 MdB mit ihrer nicht gerade kleinen Ausstattung in Sachen Sekretariat und Büro zu rechtfertigen, wenn die dreimal so große USA mit weniger als 450 Abgeordneten auskommen?

 

Wie schon der wiedergewählte Bundespräsident Köhler sinngemäß sagte, ist Demokratie nie fertig, sondern etwas, woran stets zu arbeiten ist. Auch hier ist das Bessere der Feind des Guten, und die Parteien würden einen erheblichen Imagegewinn aus einer klareren Aufgabenteilung ziehen.

 

* Unmittelbar nach Fertigstellung dieses Artikels wurde übrigens bekannt, dass die Oppositionsparteien doch noch eine Neuregelung des Wahlrechts anstreben wollen. Grund: Sie würden durch das derzeitige Recht benachteiligt werden.

 

KnielingHolger Knieling, Kiel



 

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