Die ev.-lutherische Kirche
Professor Dr. Erich Geldbach,
Evang.-Theologische Fakultät der Ruhr-Universität Bochum
Nichts lag Martin Luther (1483-1546) ferner als eine Kirche nach seinem Namen ins Leben zu rufen. Ursprünglich war "lutherisch" von katholischen Gegnern Luthers gebraucht worden, doch setzte sich die Bezeichnung durch, weil man damit den Gegensatz zur katholischen Kirche sowie zu anderen reformatorischen Gruppen einleuchtend kennzeichnen konnte. Die offen zu Tage getretenen Missstände der mittelalterlichen Kirche bilden den Hintergrund für Luthers Wirken. Das Renaissance-Papsttum war verweltlicht ("Lasst uns das Papsttum genießen"), Klerus und Klöster hatten an geistlicher und moralischer Substanz eingebüßt und das Kirchenvolk bewegte sich daher zwischen einem Anti-Klerikalismus, Oberflächlichkeit oder einem glühenden religiösen Eifer. Dahinter verbirgt sich das Gottesbild eines gerechten Richters, vor dessen fordernder Gerechtigkeit sich der sündige Mensch angesichts der zu erwartenden langjährigen Strafen im Fegefeuer oder gar ewiger Höllenstrafen fürchten muss. Damit verbunden war eine weit verbreitete Angst vor dem baldigen Weltende, der die Menschen durch gute Werke, Wallfahrten, Weihegeschenke, einem Reliquienkult und vor allem einem blühenden Ablasswesen entgegen zu wirken suchten.
Angesichts dieser Sachlage wirkte Luthers Botschaft von der "Rechtfertigung" des Sünders allein aus Gnade und um Christi willen auf viele befreiend. Luthers Einsicht war es, dass Gottes Gerechtigkeit keine fordernde, sondern eine dem sündigen Menschen zugesprochene Gerechtigkeit ist. Auch dahinter verbirgt sich die Gottesvorstellung eines Richters, der den Zustand der Gerechtigkeit herstellen will. Aber die Rechtfertigung, d.h. die Herstellung des Rechtsfriedens, geschieht bildlich gesprochen so, dass der Sünder, der wegen seiner Verfehlungen auf dem Weg zur Hinrichtung ist, durch die unerwartet ergehende gute Nachricht um Christi willen von Gott frei gesprochen wird. Die Lehre von der Rechtfertigung ist daher der "Artikel mit dem die Kirche steht und fällt". Die Kirche ihrerseits wird durch das Wort und die Sakramente Taufe und Abendmahl konstituiert, wobei an der Kindertaufe und an der realen Gegenwart von Leib und Blut Christi unter Brot und Wein festgehalten wird. Die Austeilung erfolgt unter beiderlei Gestalt. Die Kirche als sichtbare Kirche ist ein "corpus permixtum" aus Glaubenden und Heuchlern; auch die Gläubigen sind "zugleich gerecht und sündig", weil der Mensch Sünder ist und stets auf die erneuernde Kraft des Wortes Gottes angewiesen bleibt.
Als Glied am Leib Christi hat jeder Christ die Berufung, den Glauben in der Welt zu leben und zu bezeugen. Insofern spricht Luther vom "Priestertum aller Glaubenden". Der Dienst an Wort und Sakrament ist zwar der gesamten Kirche aufgetragen, doch gibt es für den Dienst der öffentlichen Verkündigung und Sakramentsverwaltung ordnungsgemäß berufene Amtsträger, die durch ein Studium der Theologie eine besondere Ausbildung durchlaufen haben und durch Ordination eingesetzt werden. Es kommt wesentlich darauf an, zwischen dem Gesetz als der eigentlichen, aber vom Menschen nicht zu leistenden Forderung Gottes und dem Evangelium als dem Zuspruch der Gerechtigkeit im Glauben zu unterscheiden. Der Glaube ist "immer im Tun", nicht aber um vor Gott zu bestehen, sondern als dankbare Antwort auf die gnädige Zusicherung der Gerechtigkeit durch Gott.
Gegenüber dem Festhalten an der Tradition betont Luther die Bibel als höchste Autorität. Sie muss aber recht ausgelegt werden, was kritische Bemerkungen zu einzelnen Büchern einschließt. So z.B. ist für Luther der Jakobusbrief eine "stroherne Epistel", weil nach seiner Ansicht dieser Brief "Christum nicht treibet". Das bedeutet, dass die Schrift von ihrem Zentrum, das Christus ist, ausgelegt werden muss. Christus muss bekannt gemacht (unter die Leute "getrieben") werden; erfolgt das nicht, entpuppt sich ein Brief als "Stroh", aus dem die lebensspendenden Körner ausgedroschen sind. Das heilsschaffende Christusgeschehen wiederum ist einzig auf Gottes Gnade zurückzuführen, dem der Mensch allein im Glauben entsprechen kann. Damit ergeben sich die vier "allein"-Aussagen: Zu dem Grundsatz "allein die Schrift" tritt "allein Christus" als Auslegungsmaßstab an die Seite. Alles geschieht von Gott "allein aus Gnade" und vom Menschen "allein aus Glauben" in dankbarer Antwort.
Luther unterscheidet ein Reich zur Rechten und ein Reich zur Linken ("Zwei-Reiche-Lehre"). Im geistlichen Regiment regiert Gott durch Liebe zum Heil der Menschen. Durch das weltliche Regiment erhält Gott den Frieden und das Recht. Im Bauernkrieg sprach Luther der Obrigkeit das Recht zu, mit Gewalt für Ordnung zu sorgen. Das führte im Luthertum oft zu einer Obrigkeitshörigkeit.
Im Augsburger Religionsfrieden (1555) wird die lutherische Kirche reichsrechtlich anerkannt, nachdem zuvor die Versuche, in Religionsgesprächen mit den "Altgläubigen" eine Einigung zu erzielen, gescheitert waren. Die 1530 zur Vorlage auf dem Reichstag von Augsburg von Melanchthon verfasste Bekenntnisschrift "Confessio Augustana" ist dem Versuch der Einigung verpflichtet, bringt aber die neuen Einsichten der Reformation zur Sprache. Zum Teil aus innerer Überzeugung, zum Teil aus politisch-taktischem Kalkül schlossen sich verschiedene Landesherren und Reichsstädte der neuen Lehre an, so dass Landeskirchen entstanden, für die der jeweilige Landesherr die Verantwortung übernahm ("wessen das Territorium, dessen die Religion") und als oberster Bischof ("summus episcopus") "seiner" Kirche
galt. Mit dem Konkordienbuch von 1580 ist die Bekenntnisbildung abgeschlossen. Das Luthertum ist eine typische "Konfessionskirche". Das Bekenntnis hat die Funktion, zum Verstehen der Heiligen Schrift anzuleiten, die kirchliche Gemeinschaft zu wahren und dazu zu dienen, rechter von falscher Lehre zu unterscheiden.
Nach dem Zweiten Weltkrieg entstand in Eisenach 1948 aus den Landeskirchen die Vereinigte Evangelisch-Lutherische Kirche Deutschlands (VELKD), die sich als eine Kirche versteht. Die lutherischen Kirchen von Oldenburg und Württemberg gehören nicht zur VELKD. Im Zuge der preußischen Union 1817, einer Union von lutherischen und reformierten Kirchen, lösten sich bekenntnisgebundene Lutheraner, um lutherische Freikirchen zu bilden. Sie sind heute in der Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche zusammengeschlossen. Diese gehört nicht zum Lutherischen Weltbund (LWB), in dem sich das Weltluthertum eine Plattform geschaffen hat.
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