Indirekte Unterstützung – ONLINE Einkauf

Gooding und das Drumherum

Es ist heutzutage absolut üblich, viele Einkäufe über das Internet abzuwickeln. Wo online geshoopt wird, ist – wie beim Einkaufsbummel – individuell sehr unterschiedlich.  Einige suchen über den gewünschten Artikel die Anbieter. Anschließend informiert man sich bei diesem über Preise, Lieferbedingungen etc. und es folgt die Wahl des Anbieters und abschließend die Bestellung. Alles ganz einfach und klar.

Aus unterschiedlichen Gründen (z. B. Außenwirkung) sind etliche Internetanbieter bereit, für jeden abgeschlossenen Verkauf eine Prämie an eine gemeinnützige Institution zu zahlen. Diese Aussage findet sich meist in der Selbstdarstellung des Internetanbieters oder in seinem Leitbild.

Die Firma Gooding GmbH hat es sich zur Aufgabe gemacht, auf einer Internetplattform Einkäufe zum einen, Prämien zum anderen, und letztlich die Prämienempfänger zusammenzubringen. Weiterführende Erläuterungen finden Sie auf dieser Gooding-Seite: https://www.gooding.de/faq

Der Verband der Gemeinschaften in der Evangelischen Kirche in Schleswig-Holstein e.V. (VG) ist, wie mehr als 10.000 andere Projekte und Vereine, bei Gooding registriert. Zudem haben sich rd. 1.600 Internetanbieter als Prämienzahler bei Gooding registriert. Hierunter findet man viele der bekannten und namenhaften Anbieter (siehe https://www.gooding.de/shops).

Und wie funktioniert nun der Einkauf via Gooding? Sehr simpel:
Wie bei (fast) allen Internet-Einkäufen benötigt der Nutzer ein Konto, auf das er sich vor dem Einkauf einloggt. Mittels Registrierung eröffnet man ein Konto, loggt sich ein und los geht’s.

  • Man wählt den Prämienempfänger (Projekte & Vereine), vorzugsweise den VG.

  • Dann startet man seinen Einkauf (via Pull down Menü den Weg wählen) …

……. … und nun sucht und wählt man seine gewünschten Produkte.

  • Vor dem Kauf weist eine Seite darauf hin, welche Institution unterstützt wird.
    Es ist möglich, Änderungen vorzunehmen.

Und wie funktioniert die Prämienzahlung?

  • Der Einkäufer hat diesbezüglich keine zusätzlichen Bedingungen zu erfüllen.
  • Die Internetanbieter geben unterschiedlich hohe Prämien, die sie an Gooding GmbH überweisen. Gooding GmbH sammelt die Prämien und zahlt diese 1/4-jährlich an die Prämienempfänger. Dieses Verfahren unterliegt einigen Bedingungen und Regeln, die auf der Website von Gooding GmbH beschrieben werden.
  • Zu beachten ist, dass Gooding GmbH einen Teil der Prämien zur Deckung ihres Aufwandes einbehält. In der Regel 30 Prozent. Als Käufer kann man das aber auf 15 Prozent reduzieren oder sogar ganz ausschalten. Das ist auf Seiten des Käufers zu bedenken und einzustellen.

Detaillierte Informationen finden Sie unter https://www.gooding.de/faq